Steuernews für Klienten

Kleinunternehmer im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung ist im Jahr 2020 ein Unternehmer (Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung oder FSVG-versicherter Arzt) mit

 

 

Wird bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) glaubhaft gemacht, dass diese Grenzen nicht überschritten werden, so kann eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 beantragt werden, wenn

 

 

Für die Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld oder die ersten 48 Kalendermonate der Kindererziehung (pro Kind) gelten eigene Regelungen.

Der Unfallversicherungsschutz bleibt jedenfalls aufrecht und die entsprechenden Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben. Bei einem rückwirkenden Ausnahmeantrag ist zu beachten, dass, wenn bereits Leistungen bezogen wurden (z. B. Arztbesuche), die Ausnahme erst ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrages festgestellt wird. Für Vorjahre ist die Ausnahme von der Versicherung nicht möglich. Also muss für das Jahr 2020 der Antrag bei der SVS bis zum 31.12.2020 einlangen! Werden die Grenzwerte bezüglich Umsatz oder Einkünfte überschritten, so ist dies binnen eines Monats der SVS zu melden.

Aber Achtung: Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme nicht erfüllt sind, müssen die Beiträge nachbezahlt werden. Dies kann zu unerwarteten und hohen Beitragsnachbelastungen führen. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, ist zu beachten, dass aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Pensions- und Krankenversicherung besteht.

Stand: 24. November 2020

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